Cannabis Social Club Nordheide e.V.

Online Vereinsverwaltung - Mitgliedsantrag


Mitgliedsantrag CSC Nordheide e.V.

















kein Mitglied einer anderen Anbauvereinigung nach CanG zu sein.

dass 18te Lebensjahr vollendet zu haben.

dass meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Deutschland besteht.

dass ich auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder und Jugenschutz hingewiesen wurde.

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 300,-€ 
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Wird die Aufnahmegebühr nicht entrichtet, erfolgt auch keine Aufnahme als Vereinsmitglied.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Aufnahmegebühr oder die Beiträge zu reduzieren, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder sie zu erlassen.
Eine monatliche Grundgebühr ist nicht vorgesehen! 
Einen Monat vor der ersten Ausgabe erheben wir dann die erste monatliche Pauschale für deine gewählte Abnahmemenge.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 10g monatlich

Ein „Upgrade“ zur nächsthöheren Stufe ist alle drei Monate auf Anfrage möglich
Ein „Downgrade“ ist monatlich auf Anfrage möglich
Für die Berechnung des aktuellen Mitgliedsbeitrags wird die Anzahl der Mitglieder am letzten Tag des Vormonats herangezogen.

  • 10 g* =75,00 € monatliche Pauschale
  • 15 g* =112,50 € monatliche Pauschale
  • 20 g* =150,00 € monatliche Pauschale
  • 25 g* =187,50 € monatliche Pauschale
  • 30 g* =225,00 € monatliche Pauschale
  • 35 g** =262,50 € monatliche Pauschale
  • 40 g** =300,00 € monatliche Pauschale
  • 45 g** =337,50 € monatliche Pauschale
  • 50 g** =375,00 € monatliche Pauschale

* auch erhältlich für Heranwachsende mit max. 10% THC Gehalt
** nicht für Heranwachsende erhältlich

WICHTIGE INFO: Der tatsächliche Selbstkostenpreis hängt stark von der Mitgliederanzahl, eurer Mithilfe und der Verzögerungen ab, die uns begegnen könnten. In unser Kalkulation sind wir immer von suboptimalen Bedingungen ausgegangen. Der Tatsächliche Abnahmepreis wird daher wahrscheinlich viel geringer ausfallen, vor der ersten Ausgabe genau kalkuliert und rechtzeitig angepasst.




Eine Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand
(p.A. CSC Nordheide e.V. Bahnhofstraße 1, 21244 Buchholz, oder elektronisch an vorstand@csc-nordheide.de,)
zu erfolgen. Hierbei ist die in der Satzung festgelegte mindestlaufzeit von drei Monaten und die 4 wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten.

 


Solltest du Fragen haben, oder Hilfe benötigen dann schreib uns einfach eine E-Mail an: 

info@csc-nordheide.de,


Diese Selbstauskunft ist nach CanG von der Anbauvereinigung drei Jahre aufzubewahren.

Als Mitglied in einer Anbauvereinigung darf nur aufgenommen werden, wer gegenüber der Anbauvereinigung durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder sonstiger geeigneter amtlicher Dokumente sein Alter und gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland nachweist.

Dein Ausweisdokument kannst du bei einer unserer Veranstaltungen einem Vorstandsmitglied vorzeigen, aber spätestens vor der ersten Abgabe.

 





 

Bevor du deinen Mitgliedschaftsantrag absenden kannst, musst du deine E-Mail () bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "Cannabis Social Club Nordheide e.V." (Bahnhofstraße 1, 21244 Buchholz) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.