Cannabis Social Club Nordheide e.V.

Online Vereinsverwaltung - Antrag Supporter-Mitgliedschaft


Supporter Mitgliedschaft CSC Nordheide e.V.

















kein Mitglied einer anderen Anbauvereinigung nach CanG zu sein.

dass 18te Lebensjahr vollendet zu haben.

dass meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Deutschland besteht.

dass ich auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder und Jugenschutz hingewiesen wurde.

Die Aufnahmegebühr für Supporter-Mitglieder beträgt 300,-€ 
Diese Aufnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Wird die Aufnahmegebühr nicht entrichtet, erfolgt auch keine Aufnahme als Supporter-Mitglied.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Aufnahmegebühr anzupassen.
Eine monatliche Grundgebühr ist nicht vorgesehen! 
Die monatliche Abnahmepauschale ist vor der Abholung per Überweisung an das Vereinskonto unter Angabe der Rechnungsnummer zu entrichten.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 10g monatlich

Ein „Upgrade“ zur nächsthöheren Stufe ist alle drei Monate auf Anfrage möglich
Ein „Downgrade“ ist monatlich auf Anfrage möglich

  • 10 g* =75,00 € monatliche Pauschale
  • 15 g* =112,50 € monatliche Pauschale
  • 20 g* =150,00 € monatliche Pauschale
  • 25 g* =187,50 € monatliche Pauschale
  • 30 g* =225,00 € monatliche Pauschale
  • 35 g** =262,50 € monatliche Pauschale
  • 40 g** =300,00 € monatliche Pauschale
  • 45 g** =337,50 € monatliche Pauschale
  • 50 g** =375,00 € monatliche Pauschale

* auch erhältlich für Heranwachsende mit max. 10% THC Gehalt
** nicht für Heranwachsende erhältlich

WICHTIGE INFO: Der Selbstkostenpreis von gemeinschaftlich angebauten Cannabisblüten und Haschischprodukten für den Eigenkonsum, unterliegt Schwankungen und wird von uns gegebenenfalls Angepasst. Mit steigender Mitgliederanzahl und guten Ernten wird er zukünftig noch weiter sinken.




Eine Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand
(p.A. CSC Nordheide e.V. Bahnhofstraße 1, 21244 Buchholz, oder elektronisch an vorstand@csc-nordheide.de,)
zu erfolgen. Hierbei ist die in der Satzung festgelegte mindestlaufzeit von drei Monaten und die 4 wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten.

 


Solltest du Fragen haben, oder Hilfe benötigen dann schreib uns einfach eine E-Mail an: 

info@csc-nordheide.de,


Diese Selbstauskunft ist nach CanG von der Anbauvereinigung drei Jahre aufzubewahren.

Als Mitglied in einer Anbauvereinigung darf nur aufgenommen werden, wer gegenüber der Anbauvereinigung durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder sonstiger geeigneter amtlicher Dokumente sein Alter und gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland nachweist.

Dein Ausweisdokument kannst du bei einer unserer Veranstaltungen einem Vorstandsmitglied vorzeigen, aber spätestens vor der ersten Abgabe.

 





 

Bevor du deinen Mitgliedschaftsantrag absenden kannst, musst du deine E-Mail () bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "Cannabis Social Club Nordheide e.V." (Bahnhofstraße 1, 21244 Buchholz) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.