Verein der Förderer des Robert-Mayer Gymnasiums Heilbronn e. V.

Online association management - Aufnahmeformular für Personen


Herzlich willkommen auf der Anmeldeseite des Vereins der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums Heilbronn e. V.!

Danke, dass Sie die Schülerinnen und Schüler und das Robert-Mayer-Gymnasium Heilbronn unterstützen wollen!

 

Hinweis: 
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Vielen Dank!

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Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums Heilbronn e. V.

Persönliche Daten / Kontaktinformationen

























Jährlicher Mitgliederbeitrag



Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Lastschrift zum 1. Juli, oder – falls dieser ein Wochenende ist – am darauffolgenden Geschäftstag von dem angegebenen Konto abgebucht. Erfolgt der Beitritt in der zweien Jahreshälfte wird der Mitgliedsbeitrag 14 Tage nach dem Eintrittsdatum eingezogen.

Eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt wird bei Beträgen ab 300,00 Euro auf Wunsch zugesandt. Bei Beträgen unter 300,00 Euro gilt der Kontoauszug als steuerwirksamer Spendennachweis.


Bankverbindung / SEPA-Lastschriftmandat







Ich ermächtige den Verein der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums Heilbronn e. V. zum Einzug des jährlichen Mitgliedsbeitrags mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums Heilbronn e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Hinweise zum Lastschriftverfahren
Zahlungsempfänger: Verein der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums Heilbronn e. V., Bismarckstr. 10, 74072 Heilbronn
Bankverbindung: IBAN DE88 6205 0000 0000 0320 09; BIC HEISDE66XXX
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67MIT00000515094
Die Mandatsreferenz wird Ihnen gesondert mitgeteilt.


Zustimmungserklärungen

Mit Absenden der Beitrittserklärung erkenne ich die Satzung (das Wort Satzung verlinken) des Vereins der Förderer des Robert-Mayer-Gymnasiums in der jeweiligen Fassung an.

Mir ist bekannt, dass gemäß § 4 der Satzung ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich oder in Textform mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann.

Die Datenschutzhinweise des Fördervereins (Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS-GVO - verlinken) habe ich zur Kenntnis genommen.




 

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