Datenschutzklausel
Mitteilungspflicht gemäß dem Transparenzgesetz des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintritts- und Austrittsdatum, Anschrift, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
3. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Spielbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von Spielergebnissen im Internet, der Presse sowie Aushänge innerhalb des Vereinsraums. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Anmeldung an Veranstaltungen Dritter- nicht zulässig.
4. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die
Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Webpräsenz erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Die oben genannten persönlichen Daten werden vom Verein solange gespeichert, bis die Mitgliedschaft beendet wird. Danach werden Namen, Anschrift und die Daten zur Beitragszahlung nur im Rahmen der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten.
5. Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen
• Ich erteile meine ausdrückliche Einwilligung, dass Foto- und Videoaufnahmen von meiner Person innerhalb des Vereinsraumes und bei Veranstaltungen zur Präsentation des Vereines angefertigt und auf der Webseite des Vereins sowie in regionalen Presseerzeugnissen veröffentlicht werden dürfen.
• Ich bin darauf hingewiesen worden, dass auch ohne meine ausdrückliche Einwilligung Foto- und Videoaufnahmen von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt nicht für Minderjährige.
• Mir ist bewusst, dass die Fotos und Videos von meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.
• Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
• Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder E-Mail) gegenüber dem Vorstand erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Verein nicht sichergestellt werden, da z. B. andere Internetseiten die Fotos kopiert oder verändert haben könnten. Der Verein kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließende Nutzung und Veränderung.
Erklärung
Ich habe diese Erläuterungen aufmerksam gelesen und bestätige mit meiner Zustimmung, dass ich den Inhalt verstanden haben.
Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.